Arbeitsrecht Familienrecht Bad Tölz

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht in Bad Tölz

Bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin verstehe ich mich als partner­schaftliche Beraterin, wenn es darum geht, klar definierte Ziele in einer rechtlichen Angelegen­heit zu erreichen. Deswegen kläre ich mit Ihnen zunächst, was Sie mit meiner professionellen Unterstützung erreichen wollen, was wir erreichen können und was sinnvoll ist.

Ist das Ziel meiner Arbeit für Sie klar und sind Ihre Interessen geklärt, setze ich als Fachanwältin Ihre Ansprüche, Ihr Recht konsequent durch: außergerichtlich und vor Gericht. Und sollte der „richtige“ Weg eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite sein, unterstütze ich Sie bei der Gestaltung eines interessen­gerechten, nach­haltigen Kompromisses.

Dabei liegen die Schwerpunkte meiner Arbeit als Rechtsanwältin auf dem Arbeitsrecht und dem Familienrecht.  Sollte Ihr Anliegen nicht direkt in meinen Tätigkeits­bereich fallen, zögern Sie dennoch nicht, mich anzusprechen. Ich verweise Sie dann an Kollegen, die Sie kompetent in Ihrem Anliegen unterstützen können.

Sprechen Sie mich gerne an!

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Dabei bin ich sowohl Ansprech­partnerin für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber und das ganz bewusst. Denn die Erfahrung aus der Beratung und Vertretung „beider Seiten“ ermöglicht mir, mich jeweils sehr gut in die Situation der Gegenseite versetzen zu können.

So kann ich in jedem einzelnen Fall das Beste für meine Mandanten erreichen – außer­gerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Themen im Arbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht stehe ich im

  • Vorfeld eines Arbeits­verhältnisses (Stellenausschreibung, Bewerbungs­verfahren, Arbeitsvertrag, Befristung, Teilzeit etc.)
  • laufenden Arbeitsverhältnis, z. B. zum Thema Mutterschutz und Elternzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitanspruch (Pflegeteilzeit etc.), Diskriminierung (AGG), Bonuszahlungen / Gratifikationen, Lohnzahlung und
  • Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsvertrages, z. B. Abmahnung, (fristlose) Kündigung, Änderungs­kündigung, Kündigungsschutz, Arbeitszeugnis, ausstehende Lohnzahlung, Aufhebungs­vertrag, Abfindung und Abwicklungs­vertrag, Wirksamkeit Befristung etc.

zur Verfügung – in der außergerichtlichen Beratung ebenso wie in der gerichtlichen Auseinander­setzung vor dem Arbeitsgericht.

Aber auch bei Anliegen im kollektiven Arbeitsrecht bin ich (Ihre) Ansprechpartnerin, z. B. im Zusammenhang mit Rechtsfragen zum

  • Betriebsverfassungsrecht (Betriebsrat, Betriebs­vereinbarungen, Interessen­ausgleich & Sozialplan bei Betriebsänderungen, Durchsetzung von Mitbestimmungs­rechten etc.)
  • Tarif(vertrags)recht (Anwendbarkeit, Allgemein­verbindlich­keit, Einbeziehung in Arbeitsvertrag etc.)

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Familienrecht

Der zweite Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin ist das Familienrecht. Vor allem in diesem Bereich halte ich es für wichtig, dass kompetente Rechtsberatung nie den menschlichen Faktor aus den Augen verliert. Denn gerade im Familienrecht ist nicht alles sinnvoll, was machbar ist – vor allem, wenn Kinder von Streitig­keiten betroffen sind.

Das ist mir bewusst. Deshalb beziehe ich in meinen rechtlichen Rat immer Ihre konkrete persönliche Situation ein – in der außer­gericht­lichen Vertretung ebenso wie vor dem Familiengericht.

Themen im Familienrecht

Im Familienrecht stehe ich gerne zu folgenden Themen zur Verfügung, in der Beratung, der außer­gericht­lichen Vertretung Ihrer Interessen und vor dem Familiengericht:

  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Regelung einer „wilden Ehe“
  • Beratung zum Thema Ehevertrag, im Vorfeld einer Hochzeit, im Kontext von Trennung & Scheidung (Zugewinn­gemeinschaft, Güter­trennung, Aufhebung Ehevertrag etc.)
  • Anerkennung der Vaterschaft, Vaterschafts­fest­stellung, Vater­schafts­anfechtung etc.
  • Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht (verheiratete, unverheiratete Eltern)
  • Trennung(sfolgen) (Wohnrecht, Unterhalt in der Trennung etc.)
  • Scheidung & Ehegatten­unterhalt (einvernehmliche Scheidung, streitige Scheidung)
  • Scheidungsfolgen­vereinbarung / Trennungs­folgen­vereinbarung (Sorgerecht, Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat­aufteilung etc.), Vermögens­auseinander­setzung
  • Zugewinnausgleich, Versorgungs­ausgleich etc.
  • Adoption
  • Elternunterhalt
  • Gewaltschutz

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Sandra Schönpflug

Porträtfoto Rechtsanwältin Sandra Schönpflug aus Bad Tölz

Rechtsanwältin Sandra Schönpflug

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht

Sprachen:
Deutsch, Englisch, Französisch

Ich bin in Landshut geboren. Nach dem Abitur studierte ich in Regensburg Rechtswissenschaften. Mein Rechtsreferendariat habe ich in Regensburg und Frankfurt a. M. absolviert. Das zweite Staatsexamen 2012 habe ich – wie auch das erste Staatsexamen 2010 – in Regensburg abgelegt.

Seit 2012 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin bei der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, bei der Kanzlei dkm Rechtsanwälte in München und bei der Kanzlei Borcherdt & Kurth in Wolfratshausen. Seit 2015 bin ich wegen meiner umfangreichen praktischen Erfahrung und intensiven erfolgreichen Fortbildung Fachanwältin für Arbeitsrecht, seit 2019 außerdem Fachanwältin für Familienrecht.

2019 habe ich die Kanzlei Schönpflug in Bad Tölz gegründet. Seitdem fokussiere ich mich auf die Unterstützung meiner Mandanten im Arbeitsrecht und Familienrecht.

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